Wir sind akademische Lehrpraxis der Universität zu Köln
Liebe Patientinnen und Patienten,
seitdem 01.03.2023 gibt es keine Quarantäne mehr für Corona-pos. Pat. Auch eine Bestätigigung mit PCR ist nicht mehr erforderlich und wird von der gesetzlichen Kasse auch nicht mehr bezahlt. Wer trotzdem für private oder berufliche Zwecke eine PCR Untersuchung benötigt, erhält von unserem Labor eine Privatrechnung.
Das Infektionsschutzgesetz schreibt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für alle Patienten vor. Aus diesem Grund können wir Ihnen weiterhin den Zutritt zu unserer Praxis nur noch mit FFP2-Maske gewähren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team der Hausarztpraxis Gartenstrasse
Die STIKO hat am 15.12.22 Ihre Empfehlung zur Auffrischimpfung (1. Booster) mit dem Omikron Impfstoff aktualisiert. Die Indikationsgruppen für die Auffrischimpfungen bleiben unverändert (s.u.). Eine Grundimmunisierung (Impfung 1 + 2) mit den an die Omikronvariante adaptierten Impfstoffen ist nicht möglich, diese muss weiterhin mit den seit 2021 verfügbaren Impfstoffen durchgeführt werden.
Für Personen, die bereits 4 sogenannte immunologische Ereignisse durchlaufen haben (z.B. 3 Impfungen und eine Infektion oder 4 Impfungen) besteht weiterhin trotz den veränderten Impfstoffes keine generelle Indikation für eine 5. Impfung. Ausnahmen hiervon sind besonders gefährdete Personengruppen (z.B. Personen ab 70 Jahren, Personen mit Immundefizienz, Patienten in Pflegeeinrichtungen).
Infos zur Corona-Impfung mit BioNTech (Stand 25.03.2023)
Wir führen nur noch Boosterimpfungen mit dem angepassten Omikron BA.4/5 der Firma BioNTech/Pfizer durch.
Praxistermine:
Bitte kommen Sie nicht unangemeldet in unsere Praxis, sondern wenden sich zuerst telefonisch oder per Nachricht an uns. Wählen Sie hierzu einen der folgenden Kommunikationswege: